Gibt es ein Rückgaberecht?
Ein seriöser Hersteller gewährt ein Mindestrückgaberecht von 14 Tagen oder verlängert das auch bei Bedarf. Fragen Sie nach!
Achten Sie darauf, dass dieses Rückgaberecht nicht durch einen versteckten Weg ausgehebelt werden kann.
Zum Beispiel durch kundenspezifischen Anfertigungen. Manchmal wirbt ein Hersteller damit, keine Regalware zu haben und jede Panflöte ganz gezielt nach Wunsch des Kunden anzufertigen. Da sollten schon alle Alarmglocken läuten. Auch wenn Ihnen der Hersteller mit seinem Webauftritt Seriosität vorgaukelt, kann es leicht sein, dass wenn Sie die Panflöte gekauft haben und Sie dennoch vom Rückgaberecht Gebrauch machen wollen, dieses durch die kundenspezifische Anfertigung nicht rechtsgültig ist. Aber das fliegt Ihnen erst hinterher um die Ohren.
Was ist mit Panflötenreparaturen?
Eine Panflöte kann aus unterschiedlichen Gründen auch mal zu Bruch gehen. Jede Panflöte eines guten Panflötenbauers kann repariert werden. Die hier vorgestellten Panflötenbauer bieten alle einen Reparatur-Service an.
Es sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten, wenn ein Hersteller eine Reparatur zeigt und dafür eine Panflöte eines anderen Herstellers verwendet.
Überlegen Sie doch mal: was will er eigentlich damit erreichen? Bestimmt nicht seine Fähigkeiten als Panflötenbauer unter Beweis stellen. Ein seriöser Hersteller würde für so ein Video eine Panflöte aus eigener Fertigung verwenden.
Hier sind die Ziele klar zu erkennen: Der Konkurrenz schaden, die potenziellen Kunden verunsichern und zu sich selbst lenken!
Sie sollten hier sehr kritisch sein und sich fragen, warum mit so schmutzigen Methoden Ihre Aufmerksamkeit erlangt werden will.